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Pass & Identitätskarte

Für alles, was Identitätsdokumente betrifft, ist die Schweizer Vertretung zuständig, bei welcher die betreffenden Schweizer:innen immatrikuliert sind.

Es ist zwischen dem Passantrag und der Erfassung der biometrischen Daten zu unterscheiden. Der Passantrag muss zwingend bei der zuständigen Schweizer Vertretung gestellt werden. Die Erfassung der biometrischen Daten kann hingegen auch über eine beliebige andere schweizerische Auslandvertretung oder in besonderen Fällen ebenfalls durch die ausstellende Behörde eines Schweizer Kantons vorgenommen werden. Voraussetzung dazu ist, dass die zuständige Vertretung und die betreffende kantonale Behörde diesem Vorgehen zuvor zugestimmt haben (Antrag). Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt der EDA Helpline.

Ausführliche Informationen zu ID und Pass für Auslandschweizer:innen finden Sie auf der Webseite der Konsularischen Direktion des EDA.

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