Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) verwaltet die Stiftung zugunsten katastrophengeschädigter Auslandschweizer (Schnyder von Wartensee).
Die Stiftung wurde im Jahre 1950 durch Charles Schnyder von Wartensee, ehemaliger Generaldirektor der Schweizerischen Nationalbank, gegründet. Seit 1930 verwaltete er ehrenamtlich während zwanzig Jahren die aus Spenden und öffentlichen Sammelaktionen entstandene Summe zugunsten katastrophengeschädigter Schweizer in Mittelfrankreich.
Die private Stiftung hat die Möglichkeit, rückzahlfreie Unterstützungsgelder an durch Naturkatastrophen geschädigte Mitbürgerinnen und Mitbürger im Ausland zu entrichten. Es handelt sich dabei vor allem um eine Soforthilfe, welche dazu beitragen soll, die Situation unmittelbar nach der Katastrophe für die Opfer erträglicher zu machen. Die Unterstützung versteht sich somit als bescheidener Beitrag an den Wiederaufbau.
Die Beiträge der Stiftung richten sich an Auslandschweizer, die bei einer Schweizer Vertretung immatrikuliert sind. Auch Doppelbürger können die Leistungen der Stiftung in Anspruch nehmen. Die finanzielle Hilfe ist als Solidaritätsbeitrag anzusehen, um die verzweifelte Situation, in der sich die Betroffenen nach einer Naturkatastrophe befinden, etwas zu lindern. Die Stiftung übernimmt auf keinen Fall die Funktion einer Versicherung und kann auch unter keinen Umständen für Einkommensverluste eines wirtschaftlichen Betriebes aufkommen, noch kann sie Beiträge an den Wiederaufbau eines gewerblichen Betriebes leisten.
Jedoch wenn die persönliche Existenzgrundlage der betroffenen Personen von einem Erwerbsbetrieb abhängig ist, so wird die Stiftung diese Tatsache bei der Einschätzung der persönlichen Situation berücksichtigen.
Mitbürger, die von einer Naturkatastrophe heimgesucht wurden, können ihre Anträge mit detaillierten Angaben innerhalb von 6 Monaten nach der Katastrophe an die zuständige Schweizer Vertretung (Konsulat oder Botschaft) richten. Das Dossier sollte so vollständig wie möglich sein und insbesondere folgende Dokumente enthalten: Schilderung des entstandenen Schadens, geschätzte Schadenssumme, Verwendungszweck der beantragten Gelder, Beschreibung der aktuellen familiären sowie finanziellen Situation und eine Erklärung, dass der angegebene Inhalt des Dossiers korrekt ist sowie allfällige weitere Dokumente. Die Schweizer Vertretung wird anschliessend das Dossier zusammen mit einer Stellungnahme dem Stiftungsrat zum Entscheid weiterleiten.