Nach der grossen Kammer hat am 15. September 2011 auch der Ständerat ohne Gegenstimme eine Motion von Nationalrätin Martine Brunschwig Graf (PLR/GE) gutgeheissen, worin verlangt wird, „dass die Bundesstellen und ihre Dienstleistungen gegenüber Auslandschweizern und Auslandschweizerinnen koordiniert und aus einer Hand bzw. im Sinne eines Guichet unique erfolgen“. Mit dem im März dieses Jahres eingereichten Vorstoss hat sich der Bundesrat einverstanden erklärt.
Die ASO begrüsst die Etablierung eines Guichet unique für Auslandschweizer Angelegenheiten. Sie sieht in der von Nationalrätin Brunschwig Graf geforderten „koordinierten Arbeit der Verwaltung für Auslandschweizer“ einen Schritt in die richtige Richtung. Allerdings nur einen Teilschritt. Nach Überzeugung der ASO darf nicht bei Rationalisierung und Synergienutzung auf administrativer Ebene Halt gemacht werden. Es ist an der Zeit, dass sich die Schweiz bezüglich internationaler Mobilität ihrer Staatsangehörigen eine Gesamtstrategie gibt, die Arbeitsmarktpolitik, Wissenstransfer, internationale Vernetzung, Aus- und Rückwanderung, konsularische Betreuung usf. miteinander verknüpft.
Im Einklang mit dem auslandschweizerpolitischen Bericht des Bundesrates von 2010 verlangt die ASO eine kohärente, gesamtheitliche Auslandschweizerpolitik. Dies erfordert eine tragfähige Gesetzesgrundlage in Form eines Bundesgesetzes über die Auslandschweizer.