22.06.11 Wichtiges Etappenziel: Der Bundesrat sagt Ja zum E-Voting für die Auslandschweizer anlässlich der eidgenössischen Parlamentswahlen 2011

 


PRESSEMITTEILUNG

Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) begrüsst die Entscheidung des Bundesrats von heute Morgen, den in den Kantonen AG, SG, GR und BS heimatberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern anlässlich der eidgenössischen Parlamentswahlen 2011 die Wahl per Internet zu ermöglichen. Dieser erfreuliche Beschluss bildet einen Schritt in die richtige Richtung: das E-Voting erlaubt nun einem Teil der Auslandschweizer innert kurzer Zeit ihre politischen Rechte auf einfache und schnelle Art und Weise wahrzunehmen. Das Endziel bleibt jedoch nach wie vor die generelle Einführung des E-Voting für alle Mitglieder der «Fünften Schweiz» bis zu den eidgenössischen Parlamentswahlen 2015.

 

 

Die ASO ist äusserst erfreut über den bundesrätlichen Beschluss von heute Vormittag, den in den Stimmregistern der Kantone Aargau, St. Gallen, Graubünden und Basel-Stadt eingetragenen Auslandschweizern zu ermöglichen, an den eidgenössischen Parlamentswahlen vom 23. Oktober 2011 via Internet teilzunehmen. Von diesem Entscheid profitieren fast 20'000 Personen. Es ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer allgemeinen Einführung des E-Voting für die 135'000 in Stimmregistern eingetragenen Auslandschweizer. Im Oktober 2011 kommt es nun zum ersten E-Voting-Test anlässlich der eidgenössischen Wahlen.

Nach wie vor hindern die verspätete Zustellung der Abstimmungsunterlagen, deren Zustellung in der falschen Sprache sowie, im Fall von Wahlen, die oft zu kurze Zeitspanne zwischen einem ersten und zweiten Wahlgang allzu viele unserer im Ausland lebenden Landsleute daran, abzustimmen oder zu wählen. So haben etwa im März dieses Jahres Auslandschweizer, die ihr Stimmrecht im Kanton Bern ausüben, Einsprache erhoben, weil sie der Ansicht waren, sie hätten die Wahlunterlagen für den zweiten Wahlgang zur Neubesetzung eines Berner Ständeratssitzes zu spät erhalten, um das ihnen zustehende Wahlrecht vollumfänglich auszuüben.

 

Die ASO fordert nach wie vor, dass alle Auslandschweizer via Internet an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen können, und verfolgt das Ziel, dass diese Forderung bis spätestens zu den eidgenössischen Parlamentswahlen 2015 umgesetzt wird. Voraussetzung dafür ist einerseits, dass bis dahin alle Schweizer Kantone das E-Voting einführen, und andererseits, dass Auslandschweizer in Ländern, die das Wassenaar-Abkommen nicht unterzeichnet haben, ebenfalls vom E-Voting profitieren können. Aktuell ist es theoretisch nur jenen Auslandschweizern möglich, vom E-Voting Gebrauch zu machen, die in einem der 45 Unterzeichnerstaaten dieses Abkommens leben. Doch gerade in jenen Staaten, die das Abkommen nicht unterzeichnet haben, treten Probleme beim brieflichen Versand von Abstimmungsmaterial am häufigsten auf. Es ist deshalb zentral, dass alle Auslandschweizer, unabhängig von ihrem Wohnsitzland, dank dem E-Voting am politischen und demokratischen Prozess teilnehmen können.

 

Die ASO ist der Ansicht, dass das Prinzip der Chancengleichheit in Wahl- und Abstimmungsangelegenheiten ein Grundrecht und eine Notwendigkeit darstellt. Um dieses Prinzip hochzuhalten, fordert die ASO schon seit Jahren die Einführung des E-Voting für in Stimmregistern eingetragene Auslandschweizer. Die ASO freut sich deshalb sehr über den heutigen Bundesratsentscheid sowie über die Beschlüsse der Kantone Aargau, St. Gallen, Graubünden und Basel-Stadt.

 

 

 


 

ASO

 
 

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