07.10.11 Rückblick auf die Herbstsession des Parlaments

 


Die Herbstsession des eidgenössischen Parlaments, die vom 12. bis 30. September 2011 stattfand, verlief in verschiedener Hinsicht aussergewöhnlich. So sprachen sich die beiden Kammern in einem historischen Beschluss für den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie aus. Verschiedene Massnahmen betrafen aber auch die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Die vom Parlament getroffenen Entscheide sollen die administrativen Verfahren vereinfachen, denen sich unsere im Ausland lebenden Landsleute gegenübersehen, und deren politische Mitsprache verbessern.

 

Drei Motionen, zwei Anfragen und eine Interpellation, die in der abgelaufenen Session behandelt wurden, zielten auf eine bessere Beteiligung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer am politischen Prozess sowie auf eine Erleichterung der administrativen Verfahren. Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) freut sich darüber und hält fest, dass die politischen Parteien ein klares Interesse bekunden, ihre Kontakte und den Dialog mit der Fünften Schweiz zu stärken.

 

Bessere politische Information

Am 15. September folgte der Ständerat dem Entscheid des Nationalrats, die von Nationalrat Pius Segmüller (CVP/LU) eingereichte Motion zu unterstützen. Diese soll die Beteiligung der Auslandschweizer am politischen Leben in unserem Land fördern, indem sie ihnen die Meinungsbildung aufgrund umfassender politischer Information ermöglicht. Konkret geht es darum, ihnen neben offiziellen Erklärungen auch die Unterlagen der politischen Parteien zukommen zu lassen. Diese Motion kann im Hinblick auf die eidgenössischen Wahlen vom kommenden 23. Oktober noch nicht berücksichtigt werden kann, da die Frist für ihre Umsetzung zu knapp bemessen ist.

 

Ebenfalls in der Absicht, die Information der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zu verbessern, machte Thérèse Meyer-Kaelin (CVP/FR) in der Fragestunde vom 26. September auf die Probleme im Zusammenhang mit der Verteilung der «Schweizer Revue» aufmerksam. Diese Zeitschrift der ASO, die auch als offizielles Mitteilungsblatt des Bundes dient, wird vom EDA verschickt. Der Beschluss des Parlaments, wonach alle Personen, deren E-Mail-Adresse bekannt ist, die Revue als Online-Ausgabe erhalten sollen, hat zu zahlreichen Problemen geführt. Viele unserer im Ausland lebenden Landsleute bedauern, dass sie die «Revue» seither nicht mehr erhalten haben. Thérèse Meyer-Kaelin wollte deshalb wissen, was das EDA zu tun gedenkt, um die Situation zu bereinigen. Der Bundesrat betonte, dass beim Versand der letzten Ausgabe der Revue nur 1,3% der E-Mail-Adressen Probleme verursachten. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Adressen laufend aktualisiert werden und dass alle, die einen entsprechenden Antrag stellen, die «Revue» weiterhin in gedruckter Form erhalten. Schliesslich erinnerte der Bundesrat daran, dass die «Revue» auch im Internet gelesen werden kann.

 

Guichet unique

Nach der grossen Kammer hat am 15. September 2011 auch der Ständerat ohne Gegenstimme eine Motion von Nationalrätin Martine Brunschwig Graf (PLR/GE) gutgeheissen, worin verlangt wird, «dass die Bundesstellen und ihre Dienstleistungen gegenüber Auslandschweizern und Auslandschweizerinnen koordiniert und aus einer Hand beziehungsweise im Sinne eines Guichet unique erfolgen». Eine frühere Mitteilung zu diesem Thema finden Sie hier.

 

Frage zur nichtbiometrischen Identitätskarte: Identifizierung ohne Vorsprache beim Konsulat.

Auf die Frage von Nationalrätin Thérèse Meyer-Kälin (PDC/FR) erklärte Bundesrätin Simonetta Sommaruga, dass Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer entsprechend den geltenden Vorschriften in einzelnen Fällen – namentlich bei ernsthaften gesundheitlichen Problemen – nicht persönlich bei ihrer Vertretung erscheinen müssen, um eine Identitätskarte zu beantragen. Das EDA könnte seinerseits die Möglichkeit prüfen, in Zukunft die Honorarkonsuln zur Ausstellung von Identitätskarten zu ermächtigen.

 

Interpellation – Beteiligung an den Ständeratswahlen

In einer am 27. September eingereichten Interpellation hat Nationalrat Hans-Jürg Fehr (SP/SH) den Bundesrat gefragt, weshalb die Mehrzahl der Kantone unseren im Ausland lebenden Landsleuten weiterhin das Ständeratswahlrecht verweigert. Bisher gewähren nur elf Kantone ihren im Ausland lebenden Mitbürgern dieses Recht. Hans-Jürg Fehr wollte ausserdem wissen, was die Regierung zu unternehmen gedenkt, um das Problem zu beheben und sicherzustellen, dass alle Schweizer Kantone ihren im Ausland lebenden Mitbürgern die Möglichkeit bieten, ihre Ständeratsvertreter für die eidgenössischen Wahlen 2015 zu wählen.

 

Druck zugunsten des E-Voting

Mit einer am 27. September von Nationalrätin Hildegard Fässler (SP/SG) eingereichten Motion wurde der Bundesrat beauftragt, die Kantone gesetzlich zu verpflichten, bis zu den eidgenössischen Wahlen 2015 eine Lösung zu finden, die allen Auslandschweizerinnen und -schweizern die elektronische Stimmabgabe (E-Voting) ermöglicht. Ausserdem soll die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe spätestens ab 2019 sämtlichen Stimmberechtigten zur Verfügung gestellt werden, das heisst auch jenen mit Wohnsitz in der Schweiz.

 


 

ASO

 
 

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