Stipendien in der Schweiz 

Kantonale Stipendien

Wenn die Eltern nicht in der Lage sind, eure Erstausbildung zu finanzieren, habt ihr die Möglichkeit, ein kantonales Stipendium zu beantragen. Auslandschweizer müssen sich dabei an die Stipendienstelle ihres Heimatkantons wenden. Jeder Kanton besitzt eine eigene Stipendienregelung. Darum variieren sowohl die Voraussetzungen als auch die Stipendienhöhe von Kanton zu Kanton und die notwendigen Formalitäten und Fristen können sehr unterschiedlich sein.

 

Welche Ausbildungen sind beitragsberechtigt?

In der Regel sind nur Erstausbildungen nach der obligatorischen Schulzeit (z.B. Matura und anschliessendes Hochschulstudium oder Berufslehre und anschliessender Besuch einer Fachhochschule) an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten beitragsberechtigt. Ausbildungen auf der Stufe der obligatorischen Schule, an Privatschulen, Weiterbildungen, Zweitausbildungen, sowie Ausbildungen im Ausland sind in den meisten Fällen nicht stipendienberechtigt.

 

Vorgehen

Um ein Stipendiengesuch bei eurem Heimatkanton einreichen zu können, müsst ihr im Besitz eines Lehrvertrages oder einer definitiven Einschreibebestätigung einer anerkannten Ausbildungsstätte sein. Die Antragsformulare könnt ihr entweder direkt bei der Stipendienstelle eures Heimatkantons oder bei AJAS anfordern. AJAS kann euch, unter gewissen Bedingungen, bei der Vermittlung der kantonalen Stipendien behilflich sein, indem wir einerseits den Kontakt zur Stipendienstelle aufnehmen und andererseits für euch Unterlagen kontrollieren, erläutern und bei Bedarf auch übersetzen.

 

Zusatzstipendien und Darlehen AJAS

Die finanziellen Mittel der Kantone für Ausbildungsstipendien sind limitiert und die Maximalstipendien der Kantone können eure Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten nicht immer decken. In solchen Härtefällen kann AJAS einspringen, indem auf eure schriftliche Anfrage hin ein Zusatzstipendium oder ein zusätzliches Darlehen zum kantonalen Stipendium gesprochen wird. Da AJAS aber nur über bescheidene finanzielle Ressourcen verfügt, ist dies mit einigen Auflagen verbunden:

 

  • ausschliesslich für Ausbildungen in der Schweiz
  • nur Ausbildungen nach der obligatorischen Schulzeit
  • in der Regel nur Erstausbildungen (keine Zweit- oder Weiterbildungen)
  • Erhalt eines kantonalen Stipendiums ist Voraussetzung (wenige Ausnahmen)

 

Neben AJAS leisten auch einige Heimatgemeinden zusätzlich finanzielle Unterstützung zu den kantonalen Stipendien. Es lohnt sich in jedem Fall, mit diesen Kontakt aufzunehmen!

 

Andere private Stiftungen

Daneben existieren viele private Stiftungen, die als mögliche Helfer ebenfalls in Frage kommen. Eine Übersicht vermittelt euch das Eidgenössische Stiftungsverzeichnis.