Anstellungsbedingungen

Die 18 Schweizer Schulen im Ausland sind Privatschulen, welche vom Bund eine finanzielle Unterstützung erhalten. Für eine Anstellung als Schweizer Lehrperson ist der Besitz eines Schweizer Lehrerpatents eine Grundbedingung sowie mindestens drei Jahre ununterbrochene Unterrichtserfahrung in der Schweiz.

Die offenen Stellen werden im Stellenanzeiger der Zeitschrift „Bildung Schweiz" (auch im Internet unter www.bildungschweiz.ch ersichtlich), in überregionalen Lehrerzeitungen sowie in gängigen Tageszeitungen ausgeschrieben (ein Hinweis befindet sich in den meisten Fällen auf dieser Internetseite unter der Rubrik „Offene Stellen"). Die Wahl der Lehrkräfte erfolgt immer durch die Schule selbst. Die Vorprüfung der Bewerbungen und die Kontakte mit den Interessenten übernehmen meist den Schulen nahestehende Vertreter, insbesondere die Patronatskantone der Schulen in der Schweiz. Allgemeine Bewer­berlisten werden keine geführt.


 

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