An weiteren Standorten leistet der Bund ebenfalls eine finanzielle Unterstützung (gem. Art. 10 des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes). Schweizer Lehrpersonen arbeiten an internationalen Schulen. Der Bund kann aber auch Schweizer Gemeinschaften mit Beiträgen für Sprach- und Heimatkurse unterstützen.