
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Zur Teilnahme berechtigt sind: Kinder und Jugendliche deren Mutter oder Vater das Schweizer Bürgerrecht besitzt. Die Teilnehmenden haben Wohnsitz im Ausland.
- Voraussetzung für eine Teilnahme ist die eigene Motivation, am Programm teilzunehmen, eine gewisse Selbständigkeit, Toleranz und Teamfähigkeit.
- Die Eltern erklären sich bereit, ihr Kind für die Dauer des Aufenthaltes vertrauensvoll der Betreuung durch die Organisation anzuvertrauen.
- Kinder unter 15 Jahren können nur an einem Angebot pro Saison teilnehmen.
- Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
- Nach Erhalt der Anmeldung wird eine Bestätigung verschickt, damit die Reise in die Schweiz frühzeitig geplant werden kann. Die Anreise in die Schweiz geht zu Lasten der Teilnehmenden. Die Kinder der SJAS-Lager treffen sich in der Regel am Flughafen Zürich. Die Jugendlichen reisen gewöhnlich individuell bis zum Lagerort.
- Bei gewichtigen Gründen behält sich die Organisation das Recht vor, Aktivitäten bis sechs Wochen vor dem Anlass abzusagen.
- Die Bezahlung der Teilnahmegebühren erfolgt vor Reiseantritt.
- Annullierungskosten:
ab Bestätigung bis 43 Tage vorher = CHF 50.--
42 - 28 Tage vorher = 20%
27 - 14 Tage vorher = 50%;
13 - 0 Tage vorhert = 80% des Gesamtpreises
Muss ein Teilnehmer früher abreisen, können keine Kosten rückerstattet werden.
- Kinder unter 15 Jahren sind in den Lagern gegen Unfall versichert (in Europa Lebende ergänzend zur eigenen Unfallversicherung). Bei den Jugendangeboten ist die Versicherung optional vor dem Aufenthalt wählbar. Für CHF 30.- pro Woche können wir eine Unfallversicherung anbieten. Kosten infolge Krankheit oder Sachbeschädigungen sind durch die Teilnehmer zu tragen. Wir empfehlen deshalb, sich entsprechend international versichern zu lassen.
- Die Kinderlager sind absolut suchtmittelfrei!
Mit der Anmeldung für ein Jugendangebot der ASO akzeptierst du unser Commitment, welches dir mit den Unterlagen zugeschickt wird. Bitte lies es sorgfältig durch. Bei Zuwiderhandeln können Jugendliche nach Hause geschickt werden.
- Subvention: Der ASO und der SJAS stehen (beschränkte) Mittel zur Verfügung, um finanzschwächere Teilnehmende zu unterstützen. Ein Gesuchsformular kann hier bezogen werden.
- Bei allfälligen Rechtsfragen ist der Gerichtsstand Bern zuständig. Geltendes Recht ist das schweizerische Recht.
Wir erlauben uns, Photos aus dem Kinder- und Jugendangeboten zur Illustration auf www.aso.ch, www.swisscommunity.org und auch für Drucksachen zu verwenden.